
Bauwerksprüfungen nach VDI 6200 und DIN 1076
Die Ansprüche an bestehende Bauwerke genügen oftmals nicht mehr den aktuellen Standards, sei es beispielsweise hinsichtlich Wohnkomfortkriterien oder auch Nutzungsänderungen. Darüber hinaus kommen zunehmend mehr Bauwerke „in die Jahre“ und weisen entsprechende Alterungserscheinungen auf.
Grundsätzlich sind Bauwerke so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden. Ohnehin besteht für Baueigentümer die Verpflichtung, Bauwerke derart instand zu halten, dass deren Benutzer nicht gefährdet werden.
Mit der Einführung der VDI-Richtlinie 6200 steht nun seit 2010 eine anerkannte Technische Regel zur Sicherstellung der Standsicherheit von baulichen Anlagen zur Verfügung. Gerade in den vergangenen Jahren führte das Büro Hansen viele Bauwerksprüfungen nach der VDI 6200 durch, unter anderem für Verwaltungsgebäude und eine Reihe von Industriebauten.
Verkehrsbauwerke wie Brücken gehören zum Regelungsbereich der DIN 1076. Im Zuge von Brückennachrechnungen und -prüfungen erstellt das Büro Hansen sog. Objektbezogene Schadensanalysen (OSA) sowie erfasst und bewertet die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen basierend auf der Richtlinie RI-EBW-PRÜF.
